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Junges Wohnen für Auszubildende

Junges Wohnen
Karl-Marx-Str. 36
15890 Eisenhüttenstadt

Leiter: Jens Krüger

Telefon: 03364 440 05
Fax: 03364 4131 16
E-Mail: info@awo-junges-wohnen.de


Das „Junge Wohnen" ist eine begleitete Wohnform für junge Menschen ab einem Alter von 16 Jahren, die sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.

Die Anlaufstelle ist wie folgt geöffnet
Montag - Donnerstag: 7-22 Uhr
Freitag: 6-14 Uhr
Sonntag: 16-22 Uhr

Standort

Die Wohnungen befinden sich im Zentrum Eisenhüttenstadts. Auf diese Weise sind die zentralen Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen gut erreichbar.

Räumliche Ausstattung

Die Wohngemeinschaften bestehen aus Drei- bzw. Vier- Zimmer-Wohnungen mit ausgestatteten Küchen und modernen Bädern. Alle Zimmer sind jugendlich und zweckmäßig eingerichtet und mit TV. Insgesamt stehen derzeit 40 Wohnplätze zur Verfügung.

Unsere Anlaufstelle

Die „Anlaufstelle" ist unser ehemaliges Wohnheimgebäude und befindet sich im Einzugsbereich der Wohnungen. Dort ist das Büro der Pädagogen. In unserer Anlaufstelle helfen und unterstützen wir die Azubis in Fragen des Wohnens, des Berufs und der allgemeinen Lebensgestaltung.

Wir beraten beim Umgang mit den Ämtern, bei der Freizeitgestaltung und motivieren in schwierigen Lebenssituationen. Weiterhin nehmen wir durch persönliche Gespräche, individuelle Beratung, Hilfe bei der Erledigung schulischer Aufgaben bei Bedarf, bei der Gestaltung der persönlichen Freizeit, Aussprachen und disziplinarischer Maßnahmen bei Verstoß gegen die Wohn- und Betreuungsregeln Einfluss.

WAS NOCH WICHTIG IST

Anreise: sonntags 16-21 Uhr

Abreise: freitags bis 14 Uhr
Die Schlüssel sind bis spätestens 8 Uhr im Büro in der Anlaufstelle abzugeben. Das Gepäck kann in der Anlaufstelle aufbewahrt und nach Schulschluss abgeholt werden.

Kosten:
Turnus-Schüler*innen zahlen für jeden Tag, an dem sie das Zimmer bewohnen, einen Eigenanteil von 20,00 €.

Dauerbewohner*innen zahlen eine monatliche Miete von 350,00 €.

Die Auszubildenden können sich einen Teil der Kosten erstatten lassen! Hierzu befinden sich auf der Homepage des Landkreises, in dem die Auszubildenden wohnen, entsprechende Formulare. (Landeszuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung